Wieso keine digitalen Kassenzettel?

Ab diesem Jahr wurde die Bonpflicht für alle Händler in Deutschland eingeführt. Das Kassengesetz wurde zum „Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen“ verabschiedet. Händler müssen nun für jeden noch so kleinen Kauf einen Bon drucken, was eine intensiv geführte Debatte anstößt. Befürworter sind der Meinung, dass nur auf diese Art der Schwarzhandel unterbunden werden könnte. Gegner führen an, dass es dem Staat nur darum gehe, zu wissen, was die Bevölkerung kauft.

Ab diesem Jahr wurde die Bonpflicht für alle Händler in Deutschland eingeführt. Das Kassengesetz wurde zum „Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen“ verabschiedet. Händler müssen nun für jeden noch so kleinen Kauf einen Bon drucken, was eine intensiv geführte Debatte anstößt. Befürworter sind der Meinung, dass nur auf diese Art der Schwarzhandel unterbunden werden könnte. Gegner führen an, dass es dem Staat nur darum gehe, zu wissen, was die Bevölkerung kauft.

In erster Linie will die Bundesregierung die Bekämpfung von Steuerbetrug stärken. Durch die verpflichtenden Belege soll erreicht werden, dass sämtliche Einnahmen von der elektronischen Kasse erfasst und dokumentiert werden und der Kunde dies auch eindeutig erkennt. Anders als bisher sollen auf den Kassenzetteln zusätzlich der Zeitpunkt des Vorgangbeginns und-endes sowie eine Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems und eine Transaktionsnummer gedruckt werden. Es muss sichergestellt werden, dass Kassendaten nicht manipuliert werden können. Dies geschieht mithilfe einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), die aus Sicherheitsmodul, Speichermedium und der digitalen Schnittstelle besteht.

Mehr Belege bedeuten mehr Papier

Und sofort fällt auf: in Zeiten von Klimadiskussionen und Nachhaltigkeit wird weiterhin auf Papier-Kassenzettel gesetzt. Besonders aus dem Handwerk werden Stimmen laut, dass das Ausdrucken der Bons Massen an Papiermüll produziert – unnötigen Papiermüll. Denn die Mehrheit der Kunden bespielweise aus Bäckereien verzichten bei Ihrem Einkauf auf einen Kassenzettel. Verständlich, vor allem bei einem Kauf von zwei Brötchen. Und in vielen Fällen handelt es sich bei den verpflichtenden Bons nicht um Papier, das mit dem Altpapier recycelt werden kann, sondern um beschichtetes Thermopapier, was mit dem Restmüll entsorgt wird.

Das Bundesfinanzministerium betont, dass der Beleg nicht zwingend in Papierform erstellt werden muss. Es wird auch die Möglichkeit eröffnet, virtuelle Bons anzulegen und als E-Mail oder per Datentransfer auf das Handy des Kunden zu senden. Das würde die Bezahlabwicklung beschleunigen, die Kosten senken und die Umwelt schonen, weil weniger Farb- und Papierrollen angeschafft werden würden. Jedoch ist fraglich, ob einzelne Smartphone-Apps jemals ausreichend große Nutzerzahlen aufweisen würden. Der Belegversand per E-Mail scheint ebenfalls problematisch aufgrund der datenschutzrechtlichen Sorgen der Kunden.

In erster Linie will die Bundesregierung die Bekämpfung von Steuerbetrug stärken. Durch die verpflichtenden Belege soll erreicht werden, dass sämtliche Einnahmen von der elektronischen Kasse erfasst und dokumentiert werden und der Kunde dies auch eindeutig erkennt. Anders als bisher sollen auf den Kassenzetteln zusätzlich der Zeitpunkt des Vorgangbeginns und-endes sowie eine Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems und eine Transaktionsnummer gedruckt werden. Es muss sichergestellt werden, dass Kassendaten nicht manipuliert werden können. Dies geschieht mithilfe einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), die aus Sicherheitsmodul, Speichermedium und der digitalen Schnittstelle besteht.

Mehr Belege bedeuten mehr Papier

Und sofort fällt auf: in Zeiten von Klimadiskussionen und Nachhaltigkeit wird weiterhin auf Papier-Kassenzettel gesetzt. Besonders aus dem Handwerk werden Stimmen laut, dass das Ausdrucken der Bons Massen an Papiermüll produziert – unnötigen Papiermüll. Denn die Mehrheit der Kunden bespielweise aus Bäckereien verzichten bei Ihrem Einkauf auf einen Kassenzettel. Verständlich, vor allem bei einem Kauf von zwei Brötchen. Und in vielen Fällen handelt es sich bei den verpflichtenden Bons nicht um Papier, das mit dem Altpapier recycelt werden kann, sondern um beschichtetes Thermopapier, was mit dem Restmüll entsorgt wird.

Das Bundesfinanzministerium betont, dass der Beleg nicht zwingend in Papierform erstellt werden muss. Es wird auch die Möglichkeit eröffnet, virtuelle Bons anzulegen und als E-Mail oder per Datentransfer auf das Handy des Kunden zu senden. Das würde die Bezahlabwicklung beschleunigen, die Kosten senken und die Umwelt schonen, weil weniger Farb- und Papierrollen angeschafft werden würden. Jedoch ist fraglich, ob einzelne Smartphone-Apps jemals ausreichend große Nutzerzahlen aufweisen würden. Der Belegversand per E-Mail scheint ebenfalls problematisch aufgrund der datenschutzrechtlichen Sorgen der Kunden.

kontaktloses Bezahlen per Smartphone

Je weniger Privatsphäre desto umweltschonender der Beleg?

Der digitale Beleg erscheint als die ideale Lösung, um gleichzeitig Schutz vor Manipulation der Kassen und die schonende Ressourcennutzung zu gewährleisten. Nur an der Umsetzung hakt es. Könnte es daran liegen, dass Deutschland, was die Digitalisierung angeht, nicht gerade die Vorreiterrolle einnimmt und dem ganzen Thema skeptischer gegenübersteht als andere Teile der EU? Ist es möglich, dass die verzögerte Umsetzung der Digitalisierung die Lösungen für das Papierproblem ausbremst? Wirft man einen Blick nach Schweden, wird deutlich, dass die Bevölkerung beinahe bargeldlos lebt. Über 80 Prozent der Käufe werden digital getätigt, wobei eine Vielzahl an Daten gespeichert wird. In Deutschland hingegen werden 78 Prozent aller Zahlungsvorgänge mit Münzen und Scheinen abgewickelt. Das zeigt, dass die schwedische Bevölkerung deutlich weniger Bedenken bei der Preisgabe von persönlichen Daten hat im Vergleich zur deutschen.

Daraus lässt sich der theoretische Schluss ziehen, dass mehr umweltschonende digitale Kassenzettel eingesetzt werden, je mehr auf Privatsphäre bei finanziellen Angelegenheiten verzichtet wird. Außerdem ist es durchaus denkbar, dass die E-Mail-Methode besser funktioniert, wenn die Eingabe an einem Kiosksystem erfolgt, da hier kein Kassierer auf die Finger blicken kann und die Hemmschwelle dadurch sinkt. Das würde wiederum den Zahlungsvorgang verlangsamen, sodass eine Variante per NFC-Scan o. ä. angebracht wäre. Bei allen Bemühungen für digitale Belege muss beachtet werden, dass die Umrüstung mit Kosten verbunden ist, die nicht alle Händler tragen wollen oder können.

Es bleibt abzuwarten, wie sich der Handel entwickelt und, ob der Gesetzgeber unter Umständen alternative Lösungen anbietet. Beispielsweise könnte der Kassenbon simpel auf einem Display angezeigt werden. Möchte der Kunde den Beleg behalten, würde er diesen mit dem Smartphone scannen und abspeichern.

Es bleibt dennoch eine hypothetische Frage: Wäre es überhaupt zum Kassengesetz gekommen, hätte Deutschland nicht die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs versäumt?

Je weniger Privatsphäre desto umweltschonender der Beleg?

Der digitale Beleg erscheint als die ideale Lösung, um gleichzeitig Schutz vor Manipulation der Kassen und die schonende Ressourcennutzung zu gewährleisten. Nur an der Umsetzung hakt es. Könnte es daran liegen, dass Deutschland, was die Digitalisierung angeht, nicht gerade die Vorreiterrolle einnimmt und dem ganzen Thema skeptischer gegenübersteht als andere Teile der EU? Ist es möglich, dass die verzögerte Umsetzung der Digitalisierung die Lösungen für das Papierproblem ausbremst? Wirft man einen Blick nach Schweden, wird deutlich, dass die Bevölkerung beinahe bargeldlos lebt. Über 80 Prozent der Käufe werden digital getätigt, wobei eine Vielzahl an Daten gespeichert wird. In Deutschland hingegen werden 78 Prozent aller Zahlungsvorgänge mit Münzen und Scheinen abgewickelt. Das zeigt, dass die schwedische Bevölkerung deutlich weniger Bedenken bei der Preisgabe von persönlichen Daten hat im Vergleich zur deutschen.

Daraus lässt sich der theoretische Schluss ziehen, dass mehr umweltschonende digitale Kassenzettel eingesetzt werden, je mehr auf Privatsphäre bei finanziellen Angelegenheiten verzichtet wird. Außerdem ist es durchaus denkbar, dass die E-Mail-Methode besser funktioniert, wenn die Eingabe an einem Kiosksystem erfolgt, da hier kein Kassierer auf die Finger blicken kann und die Hemmschwelle dadurch sinkt. Das würde wiederum den Zahlungsvorgang verlangsamen, sodass eine Variante per NFC-Scan o. ä. angebracht wäre. Bei allen Bemühungen für digitale Belege muss beachtet werden, dass die Umrüstung mit Kosten verbunden ist, die nicht alle Händler tragen wollen oder können.

Es bleibt abzuwarten, wie sich der Handel entwickelt und, ob der Gesetzgeber unter Umständen alternative Lösungen anbietet. Beispielsweise könnte der Kassenbon simpel auf einem Display angezeigt werden. Möchte der Kunde den Beleg behalten, würde er diesen mit dem Smartphone scannen und abspeichern.

Es bleibt dennoch eine hypothetische Frage: Wäre es überhaupt zum Kassengesetz gekommen, hätte Deutschland nicht die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs versäumt?

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