eKiosk bietet zertifizierte eHealth-Digitalisierungsberatung für Krankenhäuser

Patienten Check-In Terminals, an denen sich Patienten selbst zeitsparend registrieren und ihre Patientendaten abrufen können, sollen im Laufe des Jahres zum neuen Standard in Krankenhäusern werden. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetzt vom 23.10.2020 (siehe eKiosk Blog „Neues Krankenhauszukunftsgesetz als Wegbereiter von Gesundheit 4.0“ vom 3.11.2020) wird in Deutschland der Ausbau der digitalen Telematik-Infrastruktur im Gesundheitsbereich weiter vorangetrieben. Dafür steht den Trägern für Digitalisierungsvorhaben seit 1. Januar 2021 ein drei Milliarden Euro dotierter Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) vom Bund bereit. Lediglich 30 Prozent der Investitionskosten müssen Länder bzw. Krankenhausträger übernehmen. Zur Bewertung der Förderfähigkeit und Beratung förderfähiger Maßnahmen können sich Krankenhausbetreiber an zertifizierte Stellen des Bundesamts für Soziale Sicherung wenden.

Ab sofort steht Holger Anders, Key Account Manager Public & Health bei der eKiosk GmbH, als zertifizierter Ansprechpartner nach §21 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) Krankenhäusern beratend zur Seite. Er informiert über Einsatzmöglichkeiten digitaler Kiosksysteme und gibt Hinweise, worauf es bei der Planung zu achten gilt. „Patienten Check-In Terminals sind für die Gewährung von Fördermitteln nach § 19 KHSFV und dem Krankenhausfinanzierungsgesetz zwingend fest als Teil der Maßnahmen einzuplanen, um die Voraussetzungen zu erfüllen.“, so Holger Anders zu den Voraussetzungen förderfähiger Digitalisierungsvorhaben. 

Holger Anders, Key Account Manager Public & Health bei der eKiosk GmbH, ist zertifizierter Ansprechpartner nach §21 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) des BAS

KOMPLEXE THEMATIK: AUSBAU DER DEUTSCHLANDWEITEN TELEMATIK-INFRASTRUKTUR

Das Thema sei sehr komplex. „Im Vergleich zu einem unserer bisherigen Kundenprojekte, der Einrichtung eines hausinternen Krankenhausmanagementsystems mit vor Ort stationierten Self-Service-Terminals von eKiosk, sprechen wir von der Anbindung verschiedener Check-In-Anwendungen und Patientenportale an externe zentrale Plattformen zur Datenverwaltung.“ Im Idealfall könne sich der Patient bereits vor der Behandlung von zu Hause selbst einchecken. Die IT-Sicherheit spielt dabei eine große Rolle. Die jeweilige Terminal-Software muss den Datenschutzbestimmungen entsprechen. Pauschal sollten dafür laut Anders allein 15 Prozent der Kosten eingeplant werden.

Zu bedenken gibt Anders, dass es keinen Rechtsanspruch auf Fördermittel gibt und nach dem Prinzip „first come, first serve“ verwahren wird. Die Beantragung und Verteilung erfolgen über die Länder. Sollte eine Gesellschaft in verschiedenen Ländern Kliniken haben, müssen die Maßnahmen jeweils im Land der Umsetzung beantragt werden.

Als Digitalisierungsspezialist kann die eKiosk GmbH gemeinsam mit namenhaften Software-Partnern aus dem Klinikumfeld an Board Krankenhäuser bei Digitalisierungsvorhaben umfangreich zu Self-Service- und Patienten Check-In-Lösungen beraten. Während eines Beratungsgesprächs werden mögliche Ansätze besprochen, um über das neue Gesetz Fördermittel für den Ausbau der Telematik-Infrastruktur zu akquirieren.

Holger Anders berät Sie gern zu Patienten Check-In-Lösungen. Terminvereinbarung unter sales@ekiosk.com oder 0351 50174-240

Patienten Check-In Terminals, an denen sich Patienten selbst zeitsparend registrieren und ihre Patientendaten abrufen können, sollen im Laufe des Jahres zum neuen Standard in Krankenhäusern werden. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetzt vom 23.10.2020 (siehe eKiosk Blog „Neues Krankenhauszukunftsgesetz als Wegbereiter von Gesundheit 4.0“ vom 3.11.2020) wird in Deutschland der Ausbau der digitalen Telematik-Infrastruktur im Gesundheitsbereich weiter vorangetrieben. Dafür steht den Trägern für Digitalisierungsvorhaben seit 1. Januar 2021 ein drei Milliarden Euro dotierter Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) vom Bund bereit. Lediglich 30 Prozent der Investitionskosten müssen Länder bzw. Krankenhausträger übernehmen. Zur Bewertung der Förderfähigkeit und Beratung förderfähiger Maßnahmen können sich Krankenhausbetreiber an zertifizierte Stellen des Bundesamts für Soziale Sicherung wenden.

Ab sofort steht Holger Anders, Key Account Manager Public & Health bei der eKiosk GmbH, als zertifizierter Ansprechpartner nach §21 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) Krankenhäusern beratend zur Seite. Er informiert über Einsatzmöglichkeiten digitaler Kiosksysteme und gibt Hinweise, worauf es bei der Planung zu achten gilt. „Patienten Check-In Terminals sind für die Gewährung von Fördermitteln nach § 19 KHSFV und dem Krankenhausfinanzierungsgesetz zwingend fest als Teil der Maßnahmen einzuplanen, um die Voraussetzungen zu erfüllen.“, so Holger Anders zu den Voraussetzungen förderfähiger Digitalisierungsvorhaben. 

Holger Anders, Key Account Manager Public & Health bei der eKiosk GmbH, ist zertifizierter Ansprechpartner nach §21 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) des BAS

KOMPLEXE THEMATIK: AUSBAU DER DEUTSCHLANDWEITEN TELEMATIK-INFRASTRUKTUR

Das Thema sei sehr komplex. „Im Vergleich zu einem unserer bisherigen Kundenprojekte, der Einrichtung eines hausinternen Krankenhausmanagementsystems mit vor Ort stationierten Self-Service-Terminals von eKiosk, sprechen wir von der Anbindung verschiedener Check-In-Anwendungen und Patientenportale an externe zentrale Plattformen zur Datenverwaltung.“ Im Idealfall könne sich der Patient bereits vor der Behandlung von zu Hause selbst einchecken. Die IT-Sicherheit spielt dabei eine große Rolle. Die jeweilige Terminal-Software muss den Datenschutzbestimmungen entsprechen. Pauschal sollten dafür laut Anders allein 15 Prozent der Kosten eingeplant werden.

Zu bedenken gibt Anders, dass es keinen Rechtsanspruch auf Fördermittel gibt und nach dem Prinzip „first come, first serve“ verwahren wird. Die Beantragung und Verteilung erfolgen über die Länder. Sollte eine Gesellschaft in verschiedenen Ländern Kliniken haben, müssen die Maßnahmen jeweils im Land der Umsetzung beantragt werden.

Als Digitalisierungsspezialist kann die eKiosk GmbH gemeinsam mit namenhaften Software-Partnern aus dem Klinikumfeld an Board Krankenhäuser bei Digitalisierungsvorhaben umfangreich zu Self-Service- und Patienten Check-In-Lösungen beraten. Während eines Beratungsgesprächs werden mögliche Ansätze besprochen, um über das neue Gesetz Fördermittel für den Ausbau der Telematik-Infrastruktur zu akquirieren.

Holger Anders berät Sie gern zu Patienten Check-In-Lösungen. Terminvereinbarung unter sales@ekiosk.com oder 0351 50174-240

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